Teilnahmebedingungen zur virtuellen
Geregelt sind die Mieten von virtuellen Messeständen. Auch Zusatzleistungen, die in diesem Rahmen erbracht werden, unterliegen diesen Teilnahmebedingungen. Die Teilnehmer bestätigen, dass Sie mit der Teilnahme an der PRO FachHANDEL (im Folgenden „vPRO“) als Aussteller gewerbliche Ziele verfolgen und Sie diese Vereinbarung in Ihrer Tätigkeit als Unternehmer (im Folgenden „Teilnehmer“) mit dem Veranstalter GES eG, Ketzelstraße 7, 90419 Nürnberg (im Folgenden „GES“) treffen.
Die konkrete Leistungsbeschreibung ergibt sich aus diesen Teilnahmebedingungen und den Angaben im Anmeldeformular. Angebote von GES auf Anfragen sind freibleibend und unverbindlich.
Die vPRO wird von der GES eG veranstaltet und findet vom 21. bis 25. September 2020 im Internet statt.
- Zustandekommen des Vertrags
1.1 Der Teilnehmer bestellt mit der Übersendung des vollständig ausgefüllten elektronischen Anmeldeformulars einen virtuellen Messestand sowie zugehörige Leistungsoptionen gemäß den Leistungsbeschreibungen des gebuchten Pakets.
1.2 Die vPRO Teilnahmebedingungen werden von dem Teilnehmer mit der Online Anmeldung verbindlich anerkannt. Die Anmeldung ist für den Teilnehmer bindend. Der Vertrag zwischen dem Teilnehmer und GES kommt mit der Übermittlung der Auftragsbestätigung zustande.
- Leistungen der GES
2.1 Der Teilnehmer erhält nach Vertragsabschluss den Zugang zu seinem virtuellen Messestand. Mit Übersendung der Zugangsdaten kann er für die Dauer der Veranstaltung die Plattform nutzen. Der Teilnehmer kann nach Bedarf seinen virtuellen Messeauftritt jederzeit eigenständig befüllen und gestalten. Die Zuweisung der Position des virtuellen Messestands im virtuellen Ausstellungsbereich und im Messekatalog erfolgt durch GES. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Platzierung des virtuellen Messestands.
2.2 Nach Vertragsabschluss erhält der Teilnehmer folgende Leistungen von GES, die wie folgt zusammengefasst werden:
- Überlassung des virtuellen Messestands ab Vertragsschluss bis einschließlich 25.09.2020 (Ende der vPRO). Individuelle Stände können bis 25.09.2021 genutzt werden.
- Neutrale editierbare Standtemplates für die Gestaltung des individuellen Messestandes
- Einbindung eines Kontaktformulars am virtuellen Messestand
Weitergehende Leistungen werden von GES kostenpflichtig angeboten.
2.3 Soweit andere Zusatzleistungen vom Teilnehmer hinzugebucht werden, richtet sich der konkrete Umfang der Leistung nach den Angaben in der Anmeldebestätigung sowie im Anmeldeformular.
2.4 Der Teilnehmer hat auf eigene Kosten sicherzustellen, dass er die technischen Voraussetzungen für seine vPRO-Beteiligung erfüllt.
2.5 Nach Erhalt der Auftragsbestätigung wird der Teilnehmer zu einem späteren Zeitpunkt durch E-Mail über weitere Einzelheiten der Vorbereitung und Durchführung der virtuellen Messe unterrichtet. Alle Informationen zur Organisation stehen auch im Teilnehmerbereich auf der Website www.profachhandel.de zur Verfügung.
- Leistungspflichten des Teilnehmers bei Befüllung und Betrieb des virtuellen Standes
3.1 Für sämtliche Inhalte seines virtuellen Messestands, seien es Texte, Grafiken, Verlinkungen oder Katalogeinträge trägt der Teilnehmer die alleinige Verantwortung, Rechte Dritter nicht zu verletzen. Er stellt GES von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er storniert sein sollte, erwachsen.
GES ist nicht verpflichtet, Eintragungen und Inhalte darauf zu überprüfen, ob sie Rechte Dritter beeinträchtigen oder ob sie den wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen entsprechen. Sollten Dritte Ansprüche gegen GES wegen der rechtlichen bzw. wettbewerbsrechtlichen Unzulässigkeit des Eintrages geltend machen, so stellt der Teilnehmer GES von sämtlichen geltend gemachten Ansprüchen einschließlich sämtlicher Kosten notwendiger Rechtsverteidigung auf erstes Anfordern frei.
3.2 Der Teilnehmer verpflichtet sich, während der gesamten Laufzeit, den LiveChat an seinem virtuellen Messestand mit mindestens einem kompetenten Mitarbeiter in der Zeit von
09:00 Uhr – 17:00 Uhr online zu besetzen und in dieser Zeit Anfragen von Besuchern direkt zu beantworten. GES behält sich vor, im Falle der Missachtung, den virtuellen Messestand des Teilnehmers solange zu deaktivieren, bis der Chat wieder durch den Teilnehmer betreut wird.
3.3 Der Teilnehmer gestattet GES die Verwendung ihres Logo sowie die von ihm im Rahmen der vPRO bereitgestellten Informationen und Medien zum Zwecke von Werbemaßnahmen für diese und zukünftige Veranstaltungen.
3.4 Bei Buchung der Leistung „Goodiebox“ stellt der Aussteller dem Veranstalter Inhalte für die Box in einer jeweiligen Mindeststückzahl von 1.000 kostenfrei zur Verfügung. Diese sendet der Aussteller bis zum 11.9.2020 an eine zentrale Lagerstelle, deren Adresse in der Auftragsbestätigung genannt wird. Das Risiko der pünktlichen Zustellung trägt der Teilnehmer. Entscheidend ist der Wareneingang an der zentralen Lagerstelle. Die Leistung ist auch fällig, sollte die Ware nicht bis zum 11.9.2020 an der zentralen Lagerstelle eintreffen. Es erfolgt keine Rücksendung der zur Verfügung gestellten Inhalte, falls weniger Artikel benötigt werden.
3.5 Bei Buchung der Leistung „Tasting“ erhält der Aussteller die Möglichkeit Tastings in einem öffentlichen Kalender den Besuchern anzubieten. Dort können sich die Besucher dafür registrieren. In Absprache werden die Tastingkits in erforderlicher Menge entweder vom Veranstalter oder Aussteller im Vorfeld des Tastings versendet. Die Tasting Kits können auch auf Wunsch vom Veranstalter hergestellt werden. In diesem Fall stellt der Aussteller die Ware kostenfrei bis zum 16.9.2020 zur Verfügung. Das Risiko der pünktlichen Zusendung der Tasting Kits an die Besucher trägt der Teilnehmer. Die Leistung ist auch fällig, sollte ein Tasting auf Grund mangelnder Teilnehmerzahl nicht stattfinden.
- Anmeldebestätigung, Stornierung der Teilnahme
4.1 Der Teilnehmer kann bis 14 Tage nach Zugang der Anmeldebestätigung ohne Begründung von seiner Teilnahme kostenfrei zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich bei GES anzuzeigen.
4.2 Sollte eine wirtschaftliche Durchführung der vPRO aufgrund zu geringer Teilnehmerzahlen oder höherer Gewalt unmöglich sein, kann GES vom Vertrag zurücktreten und die Veranstaltung absagen. GES wird dann die Teilnehmer umgehend informieren und eventuell bereits gezahlte Teilnahmegebühren vollständig rückerstatten. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen, soweit GES nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last liegt.
4.3 Müssen vPRO aufgrund nicht vorhersehbarer höherer Gewalt abgesagt werden, tragen die Teilnehmer ihre bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten selbst.
- EU DSGVO – Google Analytics
5.1 Im Rahmen der vPRO erhebt die Vertragspartei persönliche Daten der Besucher – somit unterliegt der Teilnehmer den Pflichten der EU DSGVO und muss eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO mit GES treffen. Eine entsprechende Vereinbarung wird der Vertragspartei mit der Anmeldebestätigung zugesandt.
- Zahlung und Fälligkeit
6.1 Alle genannten Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
6.2 Der Rechnungsbetrag ist 10 Tage nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig. Gerät der Teilnehmer in Verzug, ist GES berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 6 % p.a. einzufordern.
6.3 Unmittelbar nach Versand der Auftragsbestätigung erhält der Teilnehmer den Zugang zur Fairsnext-Plattform, über das er seinen virtuellen Messestand verwaltet.
6.4 Fertigstellung des virtuellen Messestands durch den Teilnehmer.
Der Teilnehmer bestätigt, dass er seinen virtuellen Messestand bis zum 19. September 2020 sowohl grafisch als auch mit Inhalten befüllt und in die vPRO einstellt. GES behält sich vor, im Falle des Termin-Verzuges und der Nicht-Befüllung den virtuellen Messestand des Teilnehmers zu deaktivieren.
- Sonstiges
6.1 GES behält sich Änderungen und Ergänzungen vor, welche die technische Plattform sowie den Datenschutz betreffen.
6.2 Dieser Vertrag und sämtliche Verpflichtungen, die sich daraus ergeben, unterliegen deutschem Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Nürnberg. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch nicht die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen berührt. An ihre Stelle soll eine angemessene Regelung treten, die der Absicht der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung am ehesten entspricht.
(Stand: 08/2020)
Teilnahmebedingungen zur virtuellen
PRO FachHANDEL (vPRO) für Besucher
Geregelt ist der Besuch der virtuellen Messe. Die Besucher bestätigen, dass Sie mit der Teilnahme an der PRO FachHANDEL (im Folgenden „vPRO“) als Besucher gewerbliche Ziele verfolgen und Sie diese Vereinbarung in Ihrer Tätigkeit als Unternehmer (im Folgenden „Teilnehmer“) mit dem Veranstalter GES eG, Ketzelstraße 7, 90419 Nürnberg (im Folgenden „GES“) treffen.
Die konkrete Leistungsbeschreibung ergibt sich aus diesen Teilnahmebedingungen und den Angaben im Anmeldeformular. Angebote von GES auf Anfragen sind freibleibend und unverbindlich.
Die vPRO wird von der GES eG veranstaltet und findet vom 21. bis 25. September 2020 im Internet statt.
- Zustandekommen des Vertrags
1.1 Der Teilnehmer bucht mit der Übersendung des vollständig ausgefüllten elektronischen Anmeldeformulars sein Messeticket.
1.2 Die vPRO Teilnahmebedingungen werden von dem Teilnehmer mit der Online Anmeldung verbindlich anerkannt. Die Anmeldung ist für den Teilnehmer bindend. Der Vertrag zwischen dem Teilnehmer und GES kommt mit der Übermittlung der Auftragsbestätigung zustande.
- Leistungen der GES
2.1 Der Teilnehmer erhält nach Vertragsabschluss den Zugang zur virtuellen Messe. Mit Übersendung der Zugangsdaten kann er für die Dauer der Veranstaltung die Plattform betreten.
2.2 Nach Vertragsabschluss erhält der Teilnehmer folgende Leistungen von GES, die wie folgt zusammengefasst werden:
- Freie Bewegung durch die 3D-Messe
- Dashboard mit Navigations-Optionen, Match-Liste, Kalender
- Bequeme Termin-Buchung beim Aussteller
- Je nach Verfügbarkeit, die Möglichkeit an Tastings teilzunehmen
- Eine „Goodiebox“ (nur so lange Vorrat reicht)
- Text- oder Video-Chat-Funktionen
2.4 Der Teilnehmer hat auf eigene Kosten sicherzustellen, dass er die technischen Voraussetzungen für seine vPRO-Beteiligung erfüllt.
2.5 Nach Erhalt der Auftragsbestätigung wird der Teilnehmer zu einem späteren Zeitpunkt durch E-Mail über weitere Einzelheiten der Vorbereitung und Durchführung der virtuellen Messe unterrichtet. Alle Informationen zur Organisation stehen auch im Teilnehmerbereich auf der Website www.profachhandel.de zur Verfügung.
- Leistungspflichten des Teilnehmers
3.1 Die vPRO ist ausschließlich Fachbesuchern und Mitarbeitern folgender Wirtschaftszweige vorbehalten:
– Getränkemärkte
– Getränkefach(groß)handel
– Conveniencgroßhändler
– Fachhandel für Wein
– Lebensmittel Großhandel
– Lebensmittel Import & Export
– Hersteller von Lebensmitteln und Getränke
– Hersteller von Verpackungen (Lebensmittel)
– Medien / Dienstleister
Keinen Zutritt haben Privatbesucher, Gastronomen und alle Zweige, die oben nicht aufgelistet wurden. GES ist berechtigt, den Teilnehmer zu deaktivieren, sollte diese Voraussetzung nicht erfüllt werden.
- Anmeldebestätigung, Stornierung der Teilnahme
4.1 Der Teilnehmer kann bis 14 Tage nach Zugang der Anmeldebestätigung ohne Begründung von seiner Teilnahme kostenfrei zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich bei GES anzuzeigen.
4.2 Sollte eine wirtschaftliche Durchführung der vPRO aufgrund zu geringer Teilnehmerzahlen oder höherer Gewalt unmöglich sein, kann GES vom Vertrag zurücktreten und die Veranstaltung absagen. GES wird dann die Teilnehmer umgehend informieren und eventuell bereits gezahlte Teilnahmegebühren vollständig rückerstatten. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen, soweit GES nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last liegt.
4.3 Müssen vPRO aufgrund nicht vorhersehbarer höherer Gewalt abgesagt werden, tragen die Teilnehmer ihre bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten selbst.
- EU DSGVO – Google Analytics
5.1 Im Rahmen der vPRO erhebt die Vertragspartei persönliche Daten der Besucher – somit unterliegt der Teilnehmer den Pflichten der EU DSGVO und muss eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO mit GES treffen.
- Zahlung und Fälligkeit
6.1 Alle genannten Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
6.2 Der Rechnungsbetrag ist 10 Tage nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig. Gerät der Teilnehmer in Verzug, ist GES berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 6 % p.a. einzufordern.
6.3 Unmittelbar nach Versand der Auftragsbestätigung erhält der Teilnehmer den Zugang zur Fairsnext-Plattform.
- Sonstiges
6.1 GES behält sich Änderungen und Ergänzungen vor, welche die technische Plattform sowie den Datenschutz betreffen.
6.2 Dieser Vertrag und sämtliche Verpflichtungen, die sich daraus ergeben, unterliegen deutschem Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Nürnberg. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch nicht die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen berührt. An ihre Stelle soll eine angemessene Regelung treten, die der Absicht der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung am ehesten entspricht.
(Stand: 08/2020)